Cookie-Richtlinie

Mit dieser Cookie-Richtlinie möchten wir, Waterland Private Equity Investments B.V. gemeinsam mit unseren Tochtergesellschaften (nachfolgend gemeinsam: „Waterland“, „wir“ oder „uns“), Sie über die Verwendung von Cookies [oder ähnlichen Speichertechnologien] (nachfolgend „Cookies“) auf unserer Website https://www.waterlandpe.com/ informieren. Diese Cookie-Richtlinie ergänzt unsere Datenschutzrichtlinie, die Sie [hier] einsehen können.


I. Was sind Cookies?
Wir verwenden auf unserer Website eine Technologie namens Cookies. Cookies sind kleine Textdateien, die während Ihres Besuchs auf unserer Website von unserem Webserver an Ihren Browser gesendet und auf Ihrem Endgerät gespeichert werden, um später wieder darauf zugreifen zu können. Das bedeutet, dass Cookies durch eine charakteristische Zeichenfolge Ihrem verwendeten Browser zugewiesen und auf Ihrer Festplatte gespeichert werden. Cookies können keine Programme ausführen oder Viren auf Ihren Computer übertragen und richten daher keinen Schaden an. Sie dienen dazu, das Angebot von Websites insgesamt benutzerfreundlicher und effektiver, d. h. angenehmer für Sie zu gestalten.

Cookies können Daten enthalten, die es ermöglichen, das verwendete Gerät zu erkennen. In anderen Fällen enthalten Cookies lediglich Informationen zu bestimmten Einstellungen, die nicht personenbezogen sind. Cookies können jedoch keinen Nutzer direkt identifizieren.

Bevor Cookies erstmals verwendet und gesetzt oder ausgelesen werden, informieren wir Sie über die Einzelheiten der verwendeten Cookies in Form eines Cookie-Consent-Banners, d. h. durch Informationen über die eingesetzten Cookies.

Wir dürfen „unbedingt erforderliche“ Cookies ohne Ihre Einwilligung verwenden, die Nutzung aller anderen Cookies bedarf jedoch Ihrer Einwilligung, die Sie ebenfalls im Cookie-Consent-Banner erteilen und jederzeit widerrufen können.

Die Rechtsgrundlage für Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen die ausdrücklich gewünschte Dienstleistung bereitzustellen, ist § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG in Verbindung mit unserem berechtigten Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der technisch fehlerfreien Bereitstellung unserer Website und der darüber angebotenen Dienste.

Die Rechtsgrundlage für die Verwendung der zuvor genannten Cookies sowie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und ggf. deren Weitergabe an Dritte ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a), Art. 7 DSGVO (für Deutschland in Verbindung mit § 25 Abs. 1 TDDDG – Telekommunikation-Digital-Datenschutz-Gesetz). Ihre Einwilligung können Sie in den Cookie-Einstellungen erteilen und jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ohne Angabe von Gründen widerrufen.


II. Welche Cookies verwenden wir? Zweck, Speicherdauer und Rechtsgrundlage

III. Deaktivierung von Cookies
Sie können über die Einstellungen Ihres Browsers selbst entscheiden, ob Cookies gesetzt und abgerufen werden dürfen. So können Sie z. B. die Speicherung von Cookies im Allgemeinen deaktivieren, sie auf bestimmte Websites beschränken oder Ihren Browser so konfigurieren, dass er Sie automatisch benachrichtigt, sobald ein Cookie gesetzt werden soll, und Sie um Rückmeldung bittet. In diesem Zusammenhang können Sie einzelne Cookies blockieren oder löschen.

Dies gilt sowohl für technisch notwendige Cookies als auch für alle anderen Cookies.

Aus technischen Gründen kann das Deaktivieren aller Cookies, insbesondere von Performance-Cookies, jedoch dazu führen, dass einige Funktionen unserer Website beeinträchtigt werden und nicht mehr vollständig angezeigt oder genutzt werden können.


IV. Widerruf der Cookie-Einwilligung
Sie können Ihre Einwilligung zur Verwendung von Cookies jederzeit über das Cookie-Consent-Banner widerrufen, das Sie über einen separaten Link in unserer Fußleiste aufrufen können. In diesem Fall werden wir die auf Ihrer Einwilligung basierenden Cookies nicht mehr verwenden.

Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die auf Grundlage der Einwilligung vor deren Widerruf erfolgt ist.

Wir speichern eine erteilte Einwilligung bis zu einem (1) Jahr zu Nachweis-, Dokumentations- und Rechtsverteidigungszwecken. Die Rechtsgrundlage hierfür ist unser berechtigtes Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1, Art. 5 Abs. 2 DSGVO. Unser Interesse liegt in der ordnungsgemäßen Dokumentation sowie der Abwehr oder Durchsetzung rechtlicher Ansprüche.

V. Datenübermittlung in Drittländer
Cookies, die nicht zur Bereitstellung der Dienste auf unserer Website erforderlich sind, werden nur mit Ihrer Einwilligung verwendet. Bei der Verwendung des Google Tag Managers kann es zu einer Übermittlung Ihrer Daten an Unternehmen in Ländern außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums kommen, in denen kein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist und Ihre Rechte nach europäischem Datenschutzrecht nicht oder nicht in gleichwertiger Weise durchgesetzt werden können. Es ist auch möglich, dass staatliche Behörden in diesen Ländern auf Ihre Daten in einem anderen und größeren Umfang zugreifen, als dies innerhalb der EU zulässig wäre. Ihre Daten könnten dort erheblich weniger geschützt sein. Einige dieser einwilligungsbasierten Cookies werden von Unternehmen angeboten, die Daten in den USA verarbeiten.

Am 10. Juli 2023 hat die EU-Kommission ihren Angemessenheitsbeschluss für das EU-U.S. Data Privacy Framework gemäß Art. 45 Abs. 1, 3 DSGVO angenommen. Dieser Beschluss stellt fest, dass die USA ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleisten, die aus der EU an US-Unternehmen übermittelt werden, sofern diese dem EU-U.S. Data Privacy Framework beigetreten sind.

Alle US-Unternehmen, die dem EU-U.S. Data Privacy Framework beigetreten sind, sind in der offiziellen Liste des Data Privacy Framework aufgeführt. Google ist unter dem Data Privacy Framework zertifiziert. Weitere Informationen sowie Fragen und Antworten zum EU-U.S. Data Privacy Framework finden Sie auf der Website der EU-Kommission.

Die Rechtsgrundlage für die oben genannte Datenübermittlung in Drittländer ist Ihre ausdrückliche Einwilligung gemäß Art. 49 Abs. 1 lit. a), Art. 6 Abs. 1 lit. a), Art. 7 DSGVO. Mit der Einwilligung zur Nutzung des Google Tag Managers erklären Sie sich auch ausdrücklich mit der Datenübermittlung in Länder wie die USA einverstanden.